BAG-Urteil 2022: Pausen und Nicht-Billables tracken – ohne Stress
Liebe Anwälte und Patentanwälte in Berlin und Umgebung, in der hektischen Welt einer Kanzlei dreht sich alles um Präzision – sei es bei der Mandatsberatung, der Urteilsrecherche oder der Abrechnung. Doch seit dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 müssen Sie nicht nur Ihre billable Hours im Blick behalten, sondern auch Pausen und nicht abrechenbare Zeiten (Nicht-Billables) systematisch tracken. Das klingt nach zusätzlichem Stress? Kein Problem: Mit der richtigen Zeiterfassung für Anwälte wie Timespin wird aus einer Pflicht eine smarte Routine. In diesem Beitrag erklären wir das BAG-Urteil, aktualisieren es auf die Rechtslage 2025 und zeigen, wie Sie compliant bleiben, ohne den Überblick zu verlieren.
Das BAG-Urteil 2022: Pflicht zur vollständigen Zeiterfassung
Das BAG-Urteil (Az. 1 ABR 22/21) hat Klarheit geschaffen: Arbeitgeber und damit auch Kanzleileiter – sind verpflichtet, die gesamte tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dazu gehören nicht nur der Arbeitsbeginn und -ende, sondern explizit auch Pausen und Unterbrechungen. Dies basiert auf dem EuGH-Urteil von 2019 und gilt für alle Branchen, einschließlich der Rechtsbranche.
Für Anwälte und Patentanwälte in Deutschland bedeutet das: In Ihrer Kanzlei müssen Sie Zeiterfassung Pausen Anwälte priorisieren, um Überstunden, Ruhezeiten und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu dokumentieren. Warum ist das relevant? Fehlende Aufzeichnungen können zu Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen oder sogar Klagen führen, ein Risiko, das in der compliance-sensiblen Welt der Anwaltskanzleien niemand eingehen will. Besonders Nicht-Billable Hours tracken Kanzlei ist hier entscheidend: Diese Zeiten (z. B. Pausen, interne Meetings oder Admin-Aufgaben) sind nicht abrechenbar, aber für die Lohnabrechnung und Steuererklärung essenziell.
Update auf die Rechtslage 2025: Elektronische Zeiterfassung rückt näher
Stand 2025 bleibt die Pflicht zur Dokumentation aus dem BAG-Urteil bestehen – Arbeitgeber müssen weiterhin Beginn, Ende und Pausen der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen. Neu ist jedoch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der eine gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Zeiterfassung 2025 ankündigt. Elektronische Systeme sollen standardmäßig eingeführt werden, um die Aufzeichnung transparent und manipulationssicher zu machen. Für Berliner Anwälte-Kanzleien heißt das: Frühe Investition in Tools wie Timespin schützt vor Umstellungsstress und Bußgeldern bis zu 30.000 Euro pro Verstoß.
Die Pausenregelung selbst ändert sich nicht grundlegend: Nach 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, nach 9 Stunden 45 Minuten. Automatischer Pausenabzug ist nur zulässig, wenn er vereinbart ist – ein Punkt, der kürzlich in einem BAG-Urteil zu Klinikärzten bestätigt wurde und auch für Kanzleien relevant ist.
Stressfrei tracken: So hilft Timespin in Ihrer Kanzlei
Stellen Sie sich vor, Sie tracken Pausen und Nicht-Billables mit einem einfachen Würfel-Gadget, das offline funktioniert und nahtlos in die Cloud synchronisiert. Genau das bietet Timespin, die innovative Zeiterfassungs-Software für Anwälte. Unser 12-seitiger Time-Tracker kombiniert analoge Haptik mit digitaler Präzision: Drehen Sie einfach zum Projektwechsel, und Pausen werden automatisch protokolliert. Kein App-Wechsel, kein Papierkram, perfekt für den Alltag in einer Berliner Patentkanzlei.
**Vorteile von Timespin für Zeiterfassung Anwälte:
- Compliance-sicher: Automatische Erfassung von Pausen und Nicht-Billables erfüllt BAG- und ArbZG-Anforderungen.
- Effizienz-Boost: Erhöhen Sie Ihre Billable-Rate um bis zu 20 %, indem Sie genau wissen, wo die Zeit hingeht.
- Einfache Integration: Cloud-basiert, DSGVO-konform und skalierbar für kleine Solokanzleien bis zu großen Teams.
Mit Timespin wird aus der Pflicht eine Chance: Bessere Transparenz in der Kanzlei, weniger Streitigkeiten und mehr Fokus auf das, was Sie lieben, das Recht.
FAQ: Häufige Fragen zur Zeiterfassung für Anwälte
Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten, strukturiert als FAQ-Schema für klare Orientierung:
Frage: Muss ich als Anwaltskanzlei Pausen tracken? Antwort: Ja, seit dem BAG-Urteil 2022 ist die Erfassung von Pausen und der gesamten Arbeitszeit Pflicht, um das ArbZG einzuhalten. Tools wie Timespin machen das unkompliziert.
Frage: Was sind Nicht-Billable Hours in einer Kanzlei? Antwort: Das sind Zeiten wie Pausen, Fortbildungen oder Admin-Aufgaben, die nicht an Mandanten abgerechnet werden können. Sie müssen aber für Lohn- und Steuerzwecke dokumentiert werden – ideal mit automatisierter Nicht-Billable Hours tracken Kanzlei.
Frage: Gibt es 2025 neue Regeln zur digitalen Zeiterfassung? Antwort: Die Pflicht bleibt, aber eine gesetzliche Elektronifizierung ist geplant. Bereiten Sie sich vor, indem Sie auf Systeme wie Timespin setzen, die offline und cloud-fähig sind.
Frage: Wie unterstützt Timespin deutsche Anwälte bei der lokalen Compliance? Antwort: Unsere Software berücksichtigt regionale Vorgaben, z. B. zu Home-Office-Zeiten, und optimiert Zeiterfassung für Anwälte auf maximale Effizienz.
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Quellen und weiterführende Links:
- BAG-Entscheidung 1 ABR 22/21
- BMAS-FAQ zur Arbeitszeiterfassung
- Koalitionsvertrag 2025 zu digitaler Zeiterfassung